Kinderwagen im Treppenhaus
– Mietrecht
Mit Urteil vom 11.02.2014 hat das Amtsgericht Köln – Az. 215 C 348/13 – über die Frage entscheiden, ob das Abstellen von Kinderwagen im Treppenhaus grundsätzlich ist zulässig ist oder nicht. So ist nach Ansicht des Amtsgerichts Köln das Abstellen von Kinderwagen im Treppenhaus grundsätzlich nicht zulässig. Darüber hinaus müssen die übrigen Hausbewohner das Abstellen von Kinderwagen nicht dulden. Weiter ergebe sich nach einschlägiger Rechtsprechung, dass es auf die Umstände des Einzelfalles ankomme. Demnach geht eine anderweitige, in Betracht kommende, Unterbringung dem Abstellen im Treppenhaus vor. Somit kann schlussendlich die Beseitigung des Kinderwagens aus dem Treppenhaus verlangt werden.
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