Neuer Bußgeldkatalog, neues Punktesystem, Ahnung von Verkehrsordnungswidrigkeiten u. Verkehrsstraftaten, OWiG
Die Reform des Punktesystems und des Bußgeldkatalogs stellt die größte Veränderung seit mehr als 50 Jahren dar. Seit dem 01. Mai 2014 gilt das neue Recht.
Nach altem Recht wurden Ordnugnswidrigkeiten mit 1-4 Punkten geahndet, bei Regelfahrverbot mit 3 bis 4 Punkten. Verkehrsstraftaten wurden mit 5-7 Punkten geahndet.
Nach neuem Recht werden schwere Verkehrsverstöße mit 1 Punkt, besonders schwere Verstöße mit 2 Punkten und Verkehrsstraftaten mit 3 Punkten geahndet.
Ein Fahrerlaubnisentziehungsverfahren wurde nach altem Recht mit Erreichen der 18-Punkte-Grenze eingeleitet und nach neuem Recht schon bei 8 Punkten.
Die Umrechung eingetragener Altpunkte (Stand 30. April 2014) im Verkehrszentralregister in das neue Fahrerlaubnisregister wird wie folgt vorgenommen:
Punkte:
alt neu
1 bis 3 Altpunkte – 1 Punkt
4 bis 5 Altpunkte – 2 Punkte
6 bis 7 Altpunkte – 3 Punkte
8 bis 10 Altpunkte – 4 Punkte
11 bis 13 Altpunkte – 5 Punkte
14 bis 15 Altpunkte – 6 Punkte
16 bis 17 Altpunkte – 7 Punkte
18 und mehr 8 Punkte + Entziehung der Fahrerlaubnis
Punkte und Verjährungsfristen
schwere Ordnungswidrigkeit – 1 Punkt – verjährt nach 2,5 Jahren
schwere Ordnungswidrigkeit mit Führerscheinentzug – 2 Punkte – verjährt nach 5 Jahren
Straftat ohne Führerscheinentzug – 2 Punkte – verjährt nach 5 Jahren
Straftat mit Führerscheinentzug – 3 Punkte -verjährt nach 10 Jahren
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