Gegenstände im Treppenhaus
– Mietrecht
Stellt der Mieter Gegenstände im Treppenhaus ab, kann der Vermieter dieses Verhalten abmahnen. Darüber hinaus kann er den Mieter auf Beseitigung sowie Unterlassung in Anspruch nehmen, es sei denn der Mietvertrag gestattet das Verhalten des Mieters ausdrücklich. Dies betrifft nicht nur das Abstellen von Schuhen, Fahrrädern oder Müllsäcken im Treppenhaus. Auch vermeintlich verschönernde Gegenstände wie Pflanzenkübel sind hiervon erfasst (vgl. AG Köln Az. 214 C 420/10).
Weiteres zum abstellen von Kinderwagen in Treppenhäusern finden Sie hier.
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