Gerade kleine mittelständische Unternehmen sind darauf angewiesen, dass anwaltliche Gebührenrechnungen transparent und überschaubar sind. Deshalb legen wir unseren Mandanten im Rahmen eines Besprechungstermins dar, welche Möglichkeiten der Honorarabrechnung bestehen. Mit der Wahl eines bestimmten Abrechnungsmodells werden dann die Kosten schon im Vorfeld berechenbar. Im Falle einer in Betracht zu ziehenden gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen ist das Prozessrisiko unter Berücksichtigung der Verfahrenskosten ein wichtiges Thema unserer Beratung. Soweit die erforderlichen Mittel für ein gerichtliches Verfahren nicht zur Verfügung stehen sollten, prüfen wir gerne gemeinsam, ob ein Prozessfinanzierungsmodell oder ein Prozesskostenhilfeantrag in Frage kommen. Zum Einen muss dafür die Klage hinreichend Aussicht auf Erfolg haben, zum Anderen muss eine Bedürftigkeit des Mandanten gegeben sein.